Verwaltungsgerichtshof
24.11.1993
93/15/0171
Unter Aufwendung im Sinne des § 34 EStG sind nur vermögensmindernde Ausgaben zu verstehen, also solche, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verbunden sind (Hinweis E 3.10.1990, 89/13/0152; E 19.2.1992, 87/14/0116).
Besprechung in:
ÖStZ 23/2003, 519-523;