Verwaltungsgerichtshof
25.06.1997
93/15/0141
GRS wie 1974/51 E 9. Juli 1953 VwSlg 3070 A/1953 RS 3
Wenn der Bf weitere Beschwerdepunkte erst nach Ablauf der im Paragraph 26, VwGG festgesetzten Beschwerdefrist geltend macht, dann ist der durch das nachträgliche Vorbringen getroffene Teil des angefochtenen Bescheides einer meritorischen Prüfung durch den VwGH auf seine Gesetzmäßigkeit entzogen.