Verwaltungsgerichtshof
06.04.1995
93/15/0125
Ausführungen zum Fremdvergleich bei Dienstverhältnissen zwischen nahen Verwandten (hier: Die Ehegattin eines Arztes ist in dessen Ordination beschäftigt; Durchführung ua von Rezeptionsarbeiten und Laborarbeiten, Warenbestellungen und Krankenkassenabrechnungen).