Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.04.1995

Geschäftszahl

93/15/0125

Rechtssatz

Ausführungen zum Fremdvergleich bei Dienstverhältnissen zwischen nahen Verwandten (hier: Die Ehegattin eines Arztes ist in dessen Ordination beschäftigt; Durchführung ua von Rezeptionsarbeiten und Laborarbeiten, Warenbestellungen und Krankenkassenabrechnungen).