Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1995

Geschäftszahl

93/15/0115

Rechtssatz

Ausführungen zu den Kriterien des Fremdvergleiches bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen (hier: Die Abgabepflichtigen vermieten eine Vierzimmerwohnung an ihren Sohn, der im betreffenden Haus auch Hausbesorgerleistungen erbringt; er entrichtet drei Jahre keinen Mietzins, in den Folgejahren 2200 öS bzw 5000 öS Mietzins pro Monat).