Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1995

Geschäftszahl

93/15/0113

Rechtssatz

Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Bf im Rahmen seiner (ehrenamtlichen) politischen Funktion in verschiedenen Vereinen bzw in einer Teilorganisation einer politischen Partei entstandenen Schreibspesen und seiner nichtselbständigen Tätigkeiten als Beamter und als Gemeinderat bzw seiner späteren Tätigkeit als Vizebürgermeister bzw Bürgermeister.