Verwaltungsgerichtshof
29.06.1995
93/15/0113
Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Bf im Rahmen seiner (ehrenamtlichen) politischen Funktion in verschiedenen Vereinen bzw in einer Teilorganisation einer politischen Partei entstandenen Schreibspesen und seiner nichtselbständigen Tätigkeiten als Beamter und als Gemeinderat bzw seiner späteren Tätigkeit als Vizebürgermeister bzw Bürgermeister.