Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1995

Geschäftszahl

93/15/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/25 93/15/0003 1

Stammrechtssatz

Nach der stRsp des VwGH ist nach der Verkehrsauffassung bei Betrieben von mittlerer Größe die Zurverfügungstellung von Dienstwohnungen an Arbeitnehmer nicht üblich (Hinweis: E 17.9.1990, 89/15/0019; E 22.9.1992, 88/14/0058).