Verwaltungsgerichtshof
25.01.1995
93/15/0101
GRS wie VwGH E 1994/07/27 92/13/0140 8
Zum Wesen des Parteiengehörs gehört es nicht, die Parteien zu Schlußfolgerungen zu hören, die die Behörde ihrem Bescheid zugrundezulegen gedenkt (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 273).