Verwaltungsgerichtshof
03.11.1994
93/15/0082
Paragraph 74, Absatz 6, GmbHG ordnet ausdrücklich die Bildung einer eigenen Bilanzposition für Nachschüsse iS der Paragraphen 72, ff GmbHG an; diese können nicht in eine frei Rücklage eingestellt werden (Hinweis: Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, 609). Werden somit Zuwendungen einer Obergesellschaft bei der Untergesellschaft in eine freie Rücklage eingestellt, so können die Zuwendungen - bei Fehlen sonstiger eindeutiger Zuordnungsgesichtspunkte - nicht als Nachschüsse iS der Paragraphen 72, ff GmbHG angesehen werden.