Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.11.1994

Geschäftszahl

93/15/0082

Rechtssatz

Zum Wesen des Nachschusses gemäß Paragraph 72, Absatz eins, GmbHG gehört es, daß die Einforderungsmöglichkeit im Gesellschaftsvertrag bestimmt wird.