Verwaltungsgerichtshof
10.09.1998
93/15/0051
Eine Einbringung (Einlage) von Wirtschaftsgütern stellt keine Anschaffung oder Herstellung dar; eine vorzeitige Abschreibung ist daher nicht möglich, auch wenn das Wirtschaftsgut kurz vor seiner Einbringung entgeltlich erworben wurde (Hinweis E 14.5.1991, 89/14/0012).