Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1995

Geschäftszahl

93/15/0034

Rechtssatz

Der Inhalt des Begriffes "Fachschule" iSd Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, FamLAG ist unter Zuhilfenahme der Bestimmungen des SchOG 1962 zu bestimmen (Hinweis: Burkert/Hackl/Wohlmann/Reinold, Kommentar zum FLAG, C 6 zu Paragraph 2,). Danach sind Fachschulen iSd SchOG 1962 die in Paragraph 58 und Paragraph 59, legcit genannten gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen (einschließlich der dort angeführten gewerblichen und technischen Lehrgänge und Kurse) sowie die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fachschulen.