Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1994

Geschäftszahl

93/15/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/30 92/15/0221 2

Stammrechtssatz

Die für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Grundsätze gelten auch für Verträge mit juristischen Personen, an denen ein Vertragspartner und/oder seine Angehörigen in einer Weise als Gesellschafter beteiligt sind, daß mangels eines Interessengegensatzes die Annahme naheliegt, für eine nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung bestehe in Wahrheit eine familienhafte Veranlassung.