Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1997

Geschäftszahl

93/14/0224

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/15/0163 E 10. Juli 1989 RS 4

Stammrechtssatz

Die Prüfung, ob ein Betrieb gewerblicher Art vorliegt oder nicht, ist für jeden Betrieb gesondert vorzunehmen.