Verwaltungsgerichtshof
28.10.1993
93/14/0123
Die Ungewißheit, wie die Rechtsfrage der Zurechnung von Einkünften (bzw der Unternehmereigenschaft) von der Berufungsbehörde und letztlich von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts im Verfahren eines anderen Abgabepflichtigen gelöst werden wird, rechtfertigt eine bloß vorläufige Bescheiderlassung durch das Finanzamt nicht.