Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1993

Geschäftszahl

93/14/0123

Rechtssatz

Welcher Person Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechtes zuzurechnen sind und welche Person als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechtes anzusehen ist, sind Rechtsfragen (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0141). Diese Rechtsfragen sind auf der Grundlage von Tatsachenfeststellungen zu lösen.