Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.1997

Geschäftszahl

93/14/0117

Rechtssatz

Dem Sterbegeld kommt trotz der in der Regel erfolgenden Auszahlung in zwei Teilbeträgen mangels laufender Zahlungen durch einen längeren Zeitraum kein Pensionscharakter zu. Ferner entspricht das Sterbegeld infolge der freien Bestimmbarkeit der empfangsberechtigten Pension durch das Mitglied der Sterbekasse nicht einer Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung.