Verwaltungsgerichtshof
05.10.1993
93/14/0115
Ausführungen, daß vor Fassung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses geleistete Zahlungen an den Aktionär Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen, wenn wie im gegenständlichen Fall kein Beweis dafür erbracht wird, daß die geleisteten Zahlungen inhaltlich einer Einlagenrückgewähr entsprechen.