Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1993

Geschäftszahl

93/14/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/07 90/14/0063 4

Stammrechtssatz

Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko abzunehmen.