Verwaltungsgerichtshof
21.09.1993
93/14/0105
GRS wie VwGH E 1993/09/07 90/14/0063 4
Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko abzunehmen.