Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.08.1993

Geschäftszahl

93/14/0046

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Versicherungsleistungen aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Versicherung diesem zuzurechnen sind, der Arbeitnehmer somit über die Ansprüche aus der Versicherung verfügen kann.