Verwaltungsgerichtshof
05.08.1993
93/14/0036
GRS wie VwGH E 1992/06/30 92/14/0044 3
(Es handelt sich um einen Komplex von Regel-Ausnahmen-Gegenausnahmen).
Die Worte "Vermutung" und "Widerlegung" in der LiebhabereiV sind "untechnisch" zu verstehen, nicht als Beweislastverteilung. Die amtswegige Ermittlungspflicht hat für die mit diesen Ausdrücken umschriebenen Tatbestände Geltung.