Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.08.1993

Geschäftszahl

93/14/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/06/30 92/14/0044 3

(Es handelt sich um einen Komplex von Regel-Ausnahmen-Gegenausnahmen).

Stammrechtssatz

Die Worte "Vermutung" und "Widerlegung" in der LiebhabereiV sind "untechnisch" zu verstehen, nicht als Beweislastverteilung. Die amtswegige Ermittlungspflicht hat für die mit diesen Ausdrücken umschriebenen Tatbestände Geltung.