Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.08.1993

Geschäftszahl

93/14/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/17 93/14/0006 1

Stammrechtssatz

Ausführungen betreffend die Anwendung der LiebhabereiV unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des VfGH vom 17.12.1991, römisch fünf 53/91, mit dem Teile der LiebhabereiV aufgehoben wurden (Kundmachung BGBl 1992/106).