Verwaltungsgerichtshof
15.06.1993
93/14/0032
Die Beurteilung einer Tätigkeit als Liebhaberei stellt keine Ermessensentscheidung dar, weshalb die Abgabenbehörde nicht verhalten ist, eine Begründung dafür zu geben, warum sie das Ermessen zum Nachteil einer Partei ausgeübt hat.