Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1993

Geschäftszahl

93/14/0021

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/15/0095 E 19. Jänner 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Verschulden iSd Paragraph 303, Absatz eins, Litera b, BAO liegt nicht nur dann vor, wenn der Partei die Tatsachen oder Beweismittel im vorangegangenen Verfahren bereits bekannt waren, sondern auch dann, wenn sie ihr bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten bekannt sein müssen.