Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1993

Geschäftszahl

93/14/0021

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/13/0257 E 21. September 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Nach Lehre und Rechtsprechung muß es sich bei neu hervorgekommenen Tatsachen iSd Paragraph 303, Absatz eins, Litera b, BAO um tatsächliche Umstände handeln, die bereits vor Abschluß des Erstverfahrens bestanden haben, aber erst nach dessen rechtskräftigen Abschluß bekanntgeworden sind.