Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1993

Geschäftszahl

93/14/0011

Rechtssatz

Hat der Abgabepflichtige im Verwaltungsverfahren immer wieder betont, er habe sich als Geschäftsführer nicht um die Belange der GmbH gekümmert, so ist die Abgabenbehörde nicht verhalten, Ermittlungen darüber durchzuführen, ob sich der Abgabepflichtige nicht doch um die Belange der GmbH gekümmert hat.