Verwaltungsgerichtshof
15.06.1993
93/14/0011
Hat der Abgabepflichtige im Verwaltungsverfahren immer wieder betont, er habe sich als Geschäftsführer nicht um die Belange der GmbH gekümmert, so ist die Abgabenbehörde nicht verhalten, Ermittlungen darüber durchzuführen, ob sich der Abgabepflichtige nicht doch um die Belange der GmbH gekümmert hat.