Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1993

Geschäftszahl

93/14/0006

Rechtssatz

Bei der für die Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft notwendigen Prognose darf die Abgabenbehörde nicht von Hypothesen ausgehen, sondern nur von den Chancen, die das Projekt bei realistischer Betrachtung mit einem ausreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit hatte. Möglichkeiten reichen als Grundlage einer Prognose nicht aus (Hinweis E 5.5.1992, 92/14/0006; E 30.6.1992, 92/14/0044).