Verwaltungsgerichtshof
17.02.1993
93/14/0006
Ausführungen betreffend die Anwendung der LiebhabereiV unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des VfGH vom 17.12.1991, römisch fünf 53/91, mit dem Teile der LiebhabereiV aufgehoben wurden (Kundmachung BGBl 1992/106).