Verwaltungsgerichtshof
09.11.1994
93/13/0310
Der bloße Umstand, daß eine Abgabepflichtige für die Tätigkeit im Unternehmen ihres Ehegatten eine Vergütung erhält, die allein vom Gesamtumsatz des Unternehmens abhängig ist, spricht nicht für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der Selbständigkeit.