Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1997

Geschäftszahl

93/13/0291

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/17/0110 E 18. September 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Es obliegt dem Abgabepflichtigen, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandmäßig geforderten Voraussetzung, wonach die sofortige oder volle Entrichtung der Abgabe für ihn mit erheblichen Härten verbunden wäre, zu behaupten und näher zu konkretisieren (Hinweis E 24.6.1986, 84/14/0182).