Verwaltungsgerichtshof
23.11.1994
93/13/0214
GRS wie 87/13/0027 E 16. November 1988 RS 2
Der allg beeidete gerichtliche Sachverständige für das Rechnungswesen erlangt durch seine Tätigkeit weder die Eigenschaft als Wirtschaftstreuhänder noch übt er, da durch seine Tätigkeit nur ein nicht wesentlicher Teilbereich der Befugnisse eines Wirtschaftstreuhänders ausgeschöpft wird, eine dem Wirtschaftstreuhänder ähnliche freiberufliche Tätigkeit aus.