Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1993

Geschäftszahl

93/13/0188

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/07 89/01/0341 1

Stammrechtssatz

Eine nur teilweise Erfüllung des Verbesserungsauftrages ist der gänzlichen Unterlassung der Behebung von Mängeln gleichzusetzen.