Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1996

Geschäftszahl

93/13/0172

Rechtssatz

Voraussetzung für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung iSd Paragraph 212, Absatz eins, BAO ist - neben einem entsprechenden Antrag - das Vorliegen einer erheblichen Härte und gleichzeitig der Umstand, daß die Einbringung der Abgaben nicht gefährdet ist. Diese beiden Voraussetzungen hat der Abgabepflichtige in seinem Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommenslage und Vermögenslage überzeugend darzulegen (Hinweis E 24.2.1993, 91/13/0200, ÖStZB 1993, 515; E 5.5.1992, 92/14/0053, ÖStZB 1992, 843).