Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.01.1994

Geschäftszahl

93/13/0164

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0064 3

Stammrechtssatz

AusfzF der Schätzung der Bemessungsgrundlage für die von einem Spielautomatenaufstellunternehmer aus dem Betrieb der Automaten zu entrichtende USt (Höhe des Vervielfachers).