Verwaltungsgerichtshof
17.09.1997
93/13/0064
GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0031 1
Nach stRsp des VwGH kann der Firmenwert sowohl ein abnutzbares als auch ein nichtabnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. Entscheidend für die Abnutzbarkeit ist, daß der Firmenwert auf die persönliche unternehmerische Fähigkeit und Leistung des Rechtsvorgängers zurückzuführen ist
(Hinweis E 21.9.1983, 82/13/0248; E 8.5.1984, 83/14/0219; E 25.5.1988, 87/13/0159; E 18.10.1988, 87/14/0174).