Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1999

Geschäftszahl

93/13/0057

Rechtssatz

Der VwGH hat in seinem E 22.10.1991, 91/14/0034, die Rechtsansicht vertreten, auch im Bereich des EStG seien Anschaffung und Verbrauch von Gerichtskostenmarken und Stempelgebühren grundsätzlich als durchlaufende Posten anzusehen. Damit wurde aber nicht zum Ausdruck gebracht, dass solche Posten keiner abgabenbehördlichen Korrektur unterliegen, insb in Fällen, in denen die Vermutung einer "Doppelberücksichtigung" der Anschaffungskosten solcher Wertzeichen gegeben ist.