Verwaltungsgerichtshof
15.09.1999
93/13/0057
Bei antragsbedürftigen Abgabenbegünstigungen (hier Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen) kommt dem Erfordernis des Nachweises bzw der Glaubhaftmachung der Tatbestandsverwirklichung durch den Abgabenpflichtigen gegenüber der amtswegigen Wahrheitsfindung eine erhöhte Bedeutung zu (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, Seite 1274 f).