Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1996

Geschäftszahl

93/13/0008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0074 E 26. April 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Der ermäßigte Steuersatz nach Paragraph 37, Absatz eins, EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt.