Verwaltungsgerichtshof
13.04.1994
93/12/0273
GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0004 7
Für die bei der Beurteilung als "besondere Leitungsfunktion" vorauszusetzende Bedeutung der Tätigkeit im Mechanismus der gesamten staatlichen Verwaltung kommt es nicht nur auf die dem Anspruchswerber unterstellten Beamten, sondern auch auf die Zahl der ihm übergeordneten Leitungsgewalten (Hinweis: E 1.2.1978, 1864/76) bzw auf eigene Approbationsbefugnis (Hinweis: E 15.1.1976, 897/75, VwSlg 8959 A/1976) an.