Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.1994

Geschäftszahl

93/12/0273

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0004 7

Stammrechtssatz

Für die bei der Beurteilung als "besondere Leitungsfunktion" vorauszusetzende Bedeutung der Tätigkeit im Mechanismus der gesamten staatlichen Verwaltung kommt es nicht nur auf die dem Anspruchswerber unterstellten Beamten, sondern auch auf die Zahl der ihm übergeordneten Leitungsgewalten (Hinweis: E 1.2.1978, 1864/76) bzw auf eigene Approbationsbefugnis (Hinweis: E 15.1.1976, 897/75, VwSlg 8959 A/1976) an.