Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1994

Geschäftszahl

93/12/0261

Rechtssatz

Für die Gleichwertigkeit (einer Funktion) iSd Paragraph 30 d, Absatz eins, GehG ist nicht nur der Umfang der Leitungsaufgabe (- also die Frage der unterstellten Bediensteten -), sondern insbesondere der Wert der Tätigkeit, der auch durch Verantwortung, Erfahrung, notwendiges Wissen und erforderliche Denkleistung bestimmt wird, maßgebend.