Verwaltungsgerichtshof
18.02.1994
93/12/0261
GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0004 8
(hier: Umweltanwalt Stmk)
Die Zahl der einem Beamten unterstellten Bediensteten ist in der Regel vor allem für die Frage der Bemessung der Verwendungszulage nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 3, GehG im Rahmen der anzustellenden Vergleichsüberlegungen bedeutsam.