Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1994

Geschäftszahl

93/12/0102

Rechtssatz

Die Weiterzahlung einer Zulage nach Paragraph 30 d, Stmk LBG auf Grund einer früheren Verwendung (- als "aufsaugbare Entschädigung" -) ist nach dem Gesetz eindeutig ausgeschlossen.