Verwaltungsgerichtshof
18.02.1994
93/12/0102
Die Frage der Höherwertigkeit einer Tätigkeit (A-Wertigkeit) kann nicht anhand von Vergleichsüberlegungen gelöst werden, die sich auf Mitarbeiter mit einer völlig unterschiedlichen Vorbildung bezieht (hier: als "A" eingestufte technisch ausgebildete Mitarbeiter).