Verwaltungsgerichtshof
28.04.1993
93/12/0046
Wegen der weitgehenden Inhaltsgleichheit des Paragraph 3, Absatz eins, Krnt NebenbeschäftigungsG mit Paragraph 56, BDG 1979 ist die zu dieser Bestimmung entwickelte Judikatur bei der Lösung eines Streitfalles nach Paragraph 3, Absatz eins, Krnt NebenbeschäftigungsG heranzuziehen.