Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1993

Geschäftszahl

93/12/0046

Rechtssatz

Wegen der weitgehenden Inhaltsgleichheit des Paragraph 3, Absatz eins, Krnt NebenbeschäftigungsG mit Paragraph 56, BDG 1979 ist die zu dieser Bestimmung entwickelte Judikatur bei der Lösung eines Streitfalles nach Paragraph 3, Absatz eins, Krnt NebenbeschäftigungsG heranzuziehen.