Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1993

Geschäftszahl

93/11/0153

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/09/0044 E 18. März 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Die Eignung als Bevollmächtigter kommt im Hinblick auf das Erfordernis der Eigenberechtigung nur physischen Personen zu.