Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1993

Geschäftszahl

93/11/0106

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/05 89/08/0332 3

(hier: Antrag auf Abtretung an den VfGH nach Zurückweisung der Beschwerde durch den VwGH wegen Unzuständigkeit).

Stammrechtssatz

Eine Abtretung der Beschwerde an den VfGH für den Fall ihrer Abweisung durch den VwGH ist im B-VG nicht vorgesehen.