Verwaltungsgerichtshof
30.01.1996
93/11/0088
Um die Einhaltung des AZG mit gutem Grund erwarten zu dürfen, hätte der Besch nicht nur seinen Disponenten die Weisung erteilen müssen, den Fahrern erfüllbare Aufträge und Anweisungen zu erteilen, sondern auch die Disponenten kontrollieren müssen, ob diese ihren diesbezüglichen Aufgaben nachkommen.
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091