Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1996

Geschäftszahl

93/11/0088

Rechtssatz

Um die Einhaltung des AZG mit gutem Grund erwarten zu dürfen, hätte der Besch nicht nur seinen Disponenten die Weisung erteilen müssen, den Fahrern erfüllbare Aufträge und Anweisungen zu erteilen, sondern auch die Disponenten kontrollieren müssen, ob diese ihren diesbezüglichen Aufgaben nachkommen.

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091