Verwaltungsgerichtshof
23.02.1993
93/11/0011
GRS wie VwGH E 1991/09/18 90/03/0253 2
Die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft ist auch dann strafbar, wenn durch die ärztliche Untersuchung das Nichtvorliegen einer Alkoholbeeinträchtigung festgestellt wurde (Hinweis E 30.4.1964, 1060/63).