Verwaltungsgerichtshof
08.08.1996
93/10/0219
An sich dem Paragraph 9, Absatz eins, Litera b, LMG 1975 zu unterstellende Hinweise sind dann zulässig, wenn sie sich ausschließlich auf die Beschreibung einer physiologischen oder pharmakologischen Wirkung iSd Paragraph 26, Absatz 2, LMG 1975 beziehen (Hinweis E 16.3.1992, 91/10/0005; hier liegt ein solcher Fall nicht vor, weil der Hinweis "klinisch getestet" bei flüchtiger Betrachtung sprachlich nicht ausschließlich auf die auf der Verpackung befindlichen Begriffe "hautneutral", "alkalifrei" und "ph 5 bis 6" bezogen werden kann).