Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1997

Geschäftszahl

93/10/0185

Rechtssatz

Ein "ganz wesentliches Abstellen auf optische Beeinträchtigungen" ist für einen Entfernungsauftrag nach Paragraph 4, Absatz 7, Stmk NatSchG nicht entscheidend.