Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1994

Geschäftszahl

93/10/0162

Rechtssatz

Durch die Genehmigung einer Satzungsänderung, der kein entsprechender Beschluß der Mitglieder einer Bringungsgenossenschaft zugrunde liegt, wird das einzelne Mitglied in seinem Recht auf Mitwirkung an der Beschlußfassung über solche Satzungsänderungen verletzt.